Leasingrückgabe
Rückgabe von Leasingfahrzeugen – für viele ein Buch mit sieben Siegeln – nicht für uns!
Bei der Leasingrückgabe sollte sich das Fahrzeug in einem der Laufzeit und Laufleistung entsprechenden Zustand befinden. Ein rechtlich durchaus dehnbarer Begriff mit großem Interpretationsspielraum.
Wir wissen, was zu tun ist, und schützen Sie vor vermeidbaren Unkosten / Mehrkosten / Forderungen!
Das können wir
für Sie tun
![]() | Kosteneinschätzung des Kunden kollidiert mit der des Leasinggebers |
![]() | Neustrukturierung des Rückgabeprozesses |
![]() | Bundesweite Besichtigung der Fahrzeuge durch unser Gutachternetzwerk und zertifizierte Gutachter |
![]() | Kalkulation der Beschädigungen und Minderwerte unter Berücksichtigung der im Leasingvertrag vereinbarten Rückgabestandards |
![]() | Minimierung der Kosten bei Leasingrückgabe |
![]() | Rückgriff auf unser etabliertes Netzwerk versierter Partner in den Bereichen Smart Repair und Karosseriebau |
Zeit, Geld und Nerven sparen
Wir entlasten Sie und übernehmen das gesamte Management für Ihren Fuhrpark.