Restwerte sichern im PKW Leasing – Kosten sparen mit diesen Tipps – Was Sie als Fuhrparkunternehmer tun können!
Leasing als alternative Finanzierungsform hat in unserer Wirtschaftswelt bis zum heutigen Tag einen sehr hohen Stellenwert erlangt. Beim Leasing wird der Leasinggeber zum Eigentümer des Objektes und überlässt dieses für einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen dem Leasingnehmer zur Nutzung. Bei der Leasingrücknahme gibt es einige Punkte zu beachten, damit Sie nicht unnötig Geld bezahlen und die Restwerte Ihres PKWs hoch halten.
Es gibt eigentlich nichts, das nicht in irgendeiner Form verleast werden kann – das können kleine, mittlere und große Objekte sein. Teilweise werden kleinere Objekte zusammengefasst und in ein Leasingkonstrukt transferiert. Das hat dann im Regelfall steuerliche Vorteile. Hierbei ist Kreativität vonseiten der Leasinggesellschaften gefragt.
Autoleasing macht den Großteil des Leasinggeschäftes aus. Im November 2018 waren 77 Prozent aller verleaster Objekte den Bereichen PKW und LKW zuzuordnen. Im Gegensatz zu den klassischen Leasingverträgen wie VA (Voll-Amortisation) und TA (Teil-Amortisation), hat sich im Bereich PKW und teilweise im Bereich der Nutzfahrzeuge bis 3,5t eine gänzlich andere Vertragsform über die letzten Jahrzehnte entwickelt, der Kilometervertrag. Er hat sich in Deutschland durchgesetzt, heute sind etwa 80 Prozent aller PKW-Leasing-Verträte Kilometerverträge.
Aktuell sind über 40 Mio. Fahrzeuge auf unseren Straßen registriert. Das bedeutet, es gibt und gab für PKWs und Nutzfahrzeuge seit jeher einen florierenden Gebrauchtwagenmarkt. Das war auch der Grund dafür, warum die Leasinggesellschaften begannen darüber nachzudenken, als Leasinggeber das Restwerte – Risiko für diese Objekte (PKWs) zu übernehmen. Bei den klassischen Leasingverträgen lag das Restwertrisiko am Ende der Laufzeit immer beim Leasingnehmer. Beispielsweise gab es für einen 5 Mio. teuren Baukran durchaus einen Zweitmarkt, jedoch nicht in der Größenordnung wie dieses bei PKWs der Fall ist. Dementsprechend ist der Restwert hier deutlich geringer. Für diese Objekte war es wesentlich schwieriger, über die Übernahme derartiger Risiken nachzudenken.
Kilometerverträge
Neben den Mobilien Leasinggesellschaften entwickelten sich spezielle KFZ-Leasinggesellschaften. Grundlagen für die Kalkulation der neuen, sich schnell entwickelnden Vertragsform waren Laufzeit und Laufleistung.
Schließlich gab es für jedes Fahrzeug und jede Motorisierung es fortan differenzierte Restwerteinstufungen seitens der Leasinggeber. Die (Finanz-) Leasingrate setzte sich zusammen aus den Parametern Nachlass, Zins und Restwert. Diese waren über die gesamte Laufzeit festgelegt. Die Vergleichbarkeit erfolgte in diesem Fall über die Höhe der Leasingrate.
Der große Vorteil für den Leasingnehmer war eine klar kalkulierte Kostengröße über die vertragliche Laufzeit. Dafür musste er sich aber an die vertraglichen Parameter halten. Das waren zum einen die Kilometerlaufleistung und zum anderen der Zustand des Fahrzeuges.
Während eine höhere oder niedrigere Kilometerleistung über den Mehr-/Minder-Kilometer-Satz durchaus transparent reguliert wurde, gab es bei der Rückgabe immer wieder Diskussionen über den Zustand des Autos. Anmerkung am Rande: die Abrechnung der Kilometer erfolgt heutzutage leider nicht sehr kundenfreundlich.
„… in einem der Laufzeit und Laufleistung entsprechenden Zustand“
Vertraglich festgelegt wird in der Regel: „Der Wagen muss in einem der Laufzeit und Laufleistung entsprechenden Zustand zurückgegeben werden“. Man muss kein Spezialist sein, um schnell festzustellen, dass diese Aussage nicht unbedingt eindeutig interpretierbar ist.
Unterschieden wurde zunächst zwischen einem Gebrauchsschaden und einem Unfallschaden. Normalerweise wird ein Unfallschaden über die Fahrzeug-Versicherung abgerechnet. In diesem Fall kommen auf den Kunden Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung zu, im Regelfall zwischen 0 Euro und 500 Euro. Interessant wurde es, wenn der Leasingnehmer die Versicherung über den Leasinggeber abgeschlossen hatte. Dann konnte es für den Leasinggeber attraktiv sein, den Schaden anstatt über den Versicherer über die Rücknahmeschäden abzuwickeln.
Weil in den 1990er Jahren die Rücknahmeschäden häufig in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet wurden, konnte man zu diesem Zeitpunkt die oben genannte Unterscheidung vernachlässigen.
Mit Aufnahme der Versicherungen in den Leasingvertrag und diversen Urteilen im Bereich der Fahrzeugrückgaben setzte sich vielmehr die Abrechnung nach Minderwerten durch. Das war nicht weniger diskutabel. Jetzt stellte sich die Frage, wie werden die Minderwerte angesetzt und berechnet?
Wer bezahlt den Gutachter und die Folgen auf der Beurteilung der Restwerte?
Gegen Ende des letzten Jahrhunderts wurden zunehmend häufiger KFZ-Gutachter damit beauftragt, diese Minderwerte zu dokumentieren und zu bewerten. Im Regelfall bezahlte der Leasinggeber den Gutachter. Dementsprechend war schnell klar: „Wer die Musik bestellt und bezahlt, der darf auch bestimmen, welche Musik gespielt wird“. Damit war wieder nichts mit transparenter Abrechnung – aus Sicht des Kunden – am Laufzeitende!
Ein Feldversuch, den ich Anfang 2000 durchführte, bestätigte meine Befürchtungen hinsichtlich der Einschätzungen der Gutachter. Ich ließ ein- und dasselbe Fahrzeug von vier Gutachtern bewerten. Ich gab an, ich müsse das Auto an einen Leasinggeber zurückführen und wolle wissen, welche Kosten in etwa auf mich zukämen. Es sei angemerkt, dass das Fahrzeug einiges an Gebrauchsschäden aufwies.
Bei Ärzten sagt man wohl, „Vier Ärzte und fünf Meinungen“. Das traf bei meinem Versuch 1 zu 1 auf die Gutachter zu.
Zwei Dinge fand ich besonders beeindruckend: Die Anzahl der von den Gutachtern entdeckten Schäden war in keinem der vier Gutachten identisch und die Bewertungen der Schadenshöhe waren noch unterschiedlicher. Das heißt, ich hatte trotz Gutachter nicht einen verlässlichen Anhaltspunkt erhalten, wie hoch die Nachbelastung möglicherweise ausfallen könnte.
Kataloge als Anhaltspunkt?
Anfang 2000 kamen die herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften auf die Idee, eine nachvollziehbarere Grundlage für die Bewertung von Schäden zu schaffen und die Restwerte dadurch akkurat zu bestimmen. Zweifelsfrei stand fest, dass ein Fahrzeug nach drei Jahren Laufzeit und einer gewissen Kilometerlaufleistung nicht mehr aussehen konnte, wie ein Neuwagen. Doch welche Beeinträchtigungen am Fahrzeug waren akzeptabel und welche nicht?
Man schaute sich gängige Schadensbilder genauer an. Eine Delle gehört üblicherweise zum Schadenbild einer KFZ-Rückgabe. Wie aber definiert man „Delle“? Dafür suchte und fand man einen Weg: Es wurden die Anzahl von Dellen im Bereich eines Bauteiles (Seitenteil, Kotflügel, Stoßfänger, etc.) oder einer definierten Fläche festgelegt und definierte am Ende die Obergrenze der Ausmaße einer Delle.
Eine definierte Größe in den Dokumenten zur Fahrzeugbewertung war beispielsweise „Dellen grösser als eine Zwei-Euro-Münze“. Der Name dafür war die „Faire Fahrzeugbewertung“, die ab sofort als Grundlage zur Fahrzeugrückgabe dienen sollte. Daraus entstand ein ganzer Katalog zur Fahrzeugbewertung.
Natürlich bewerten die Kataloge nicht nur die Dellen für die Bestimmung der Restwerte. Auch Kratzer und Beschädigungen beispielsweise an den immer beliebter gewordenen Aluminium-Felgen wurden Teil dieser Auflistung.
Es wurde der richtige Weg eingeschlagen. Auch die Herstellerleasinggesellschaften schlossen sich diesem an. Mittlerweile wird von VW/Audi bei jedem abgeschlossenen Leasingvertrag der Katalog ausgehändigt.
Aber ist damit jetzt alles gut? – Mitnichten!
Was man erreicht hatte, war eine Grundlage für die Entscheidung, welche Schäden vom Leasingnehmer und welche vom Leasinggeber zu übernehmen sind. Leider sagt nur die „Faire Fahrzeugbewertung“ nichts über die Höhe der zu berechnenden Schäden aus. Hier kann es noch immer zu Streitigkeiten kommen, besonders weil ein- und derselbe Schaden bei ein- und demselben Fahrzeug verschiedenen Alters einen unterschiedlichen Minderwert zur Folge haben kann.
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Full-Service-Leasing-Gesellschaften immer weiter abgenommen. Einige sind vom Markt verschwunden und haben Ihr Portfolio verkauft, andere fusionierten oder wurden verkauft. Gleichzeitig wurde der Konkurrenzkampf härter. Es wird um jeden Vertrag gekämpft. Das wird umso deutlicher, schaut man sich die aktuellen Leasingangebote verschiedener Marktteilnehmer an.
Besonders das Internet wird zu einer immer ernst zu nehmenden Konkurrenz für den klassischen Handel. Unternehmen wie vehiculum, belmoto, aber auch Leasinggesellschaften wie Sixt haben das Online-Geschäft für den gewerblichen und den Privatkunden entdeckt.
Leasingraten um die 100 Euro monatlich für einen Kleinwagen (beispielsweise einen Seat Leon 1.5TSI) über 24 Monate Laufzeit bei 10.000 km Laufleistung sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.
Grundlage ist der gnadenlose Wettkampf zwischen den einzelnen Herstellern. Diese übertrumpfen sich gegenseitig mit immer höheren Nachlässen, günstigeren Paketen und weiteren zusätzlichen Nachlässen.
Als ich 1988 Teil der Leasingbranche wurde, gab es beispielsweise für einen Mercedes maximal drei Prozent Nachlass. Heute sind Nachlässe über 25 Prozent bei dieser Premium-Marke keine Seltenheit mehr. Allerdings muss man sagen, diese Nachlässe werden meistens nur im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag aufgerufen. Ein Leasingvertrag ist besser planbar als ein verkaufter Wagen. Nach 36 Monaten kommt der Leasingwagen zurück. War der Kunde mit dem Produkt und dem Verkäufer zufrieden, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Anschlussvertrag abgeschlossen wird. Der Rücklauf-Wagen geht zeitgleich in den Zweit-oder Gebrauchtwagenmarkt und der Hersteller verdient zweimal.
Zurück zum eigentlichen Thema: Wie Sie die Restwerte sichern.
Niedrige Leasingraten nagen an den Margen der Hersteller und der Leasinggesellschaften. Hinzu kommt Ungewissheit darüber, wie sich der Dieselmarkt zukünftig entwickeln wird. Dementsprechend übernehmen Leasinggeber erhöhte Risiken und müssen trotzdem profitabel bleiben.
Daher sollte der Rückgabe der Fahrzeuge und der sich resultierenden Endabrechnung der Gebrauchsschäden erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Ich rate jedem Leasingnehmer, sich vor Rückgabe das Fahrzeug genauer anzuschauen.
Prüfen Sie den Zustand des Fahrzeugs VOR der Rückgabe
Beim Privatkunden ist das einfacher als im Großkunden- oder Flottenbereich. Ein Fuhrparkleiter, der eine Vielzahl an Fahrzeugen betreut, die bundesweit unterwegs sind, hat häufig nicht die Möglichkeit, sich jedes Fahrzeug anzusehen. Oft bekommt der/die Fahrer(in) ein neues Fahrzeug und gibt im Gegenzug den alten Wagen an den Leasinggeber zurück.
Ein paar Tage, oft Wochen später kommt die Endabrechnung inklusive Gutachten und Schadenbewertung. Bilder dokumentieren die Schäden und im Regelfall werden die Reparaturkosten und die daraus resultierenden Minderwerte fixiert. Trotzdem geht es in diesem Moment nicht um die Frage, ob der Schaden existierte oder nicht. Es geht um die betragsmäßige Bewertung des Schadens am Fahrzeug und um die Frage: Hätte man – als Leasingnehmer – vor Rückgabe etwas tun können, um die Kosten zu minimieren und die Restwerte zu optimieren?
Sie können etwas tun!
TF FUHRPARK CONSULTING setzt hier mit den Überlegungen und Services an. Dabei geht es uns nicht nur um den Prozess der Rückgabe allein, vielmehr betrachten wir den ganzheitlichen Prozess. Wer liefert die Neufahrzeuge aus und wohin? Was geschieht mit den Altfahrzeugen? Kann man sich bereits vor Rückgabe des Fahrzeuges eine Bild vom Zustand des Fahrzeuges machen und eventuell Entscheidungen treffen, die den zeitlichen Ablauf des nachfolgenden Prozesses im Rahmen halten?
Ein aktuelles Beispiel – an meinem eigenen Fahrzeug durchgespielt: Eine Woche vor Rückgabe wurde ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten dokumentierte Schäden in Höhe von insgesamt 1.350 Euro. Die Schäden waren nicht zu leugnen. Mir ging es aber um die Frage, kann ich im Vorfeld etwas tun, um diesen Betrag zu minimieren?
Ich ließ das Auto für 200 Euro aufbereiten; kleinere Dellen wurden gedrückt und der Wagen intensiv poliert, was dazu führte, dass ein paar im Gutachten aufgeführte Kratzer nicht mehr sichtbar waren. Ich selbst war überrascht von der Veränderung des Zustandes meines Fahrzeuges nach Aufbereitung.
Erst vor ein paar Tagen erhielt ich die Endabrechnung von der Leasinggesellschaft. Mir werden 645 Euro Schäden in Rechnung gestellt. Inklusive der 200 Euro Investition für die Aufbereitung habe ich Kosten in Höhe von 845 Euro zu tragen. Gegenüber den angesetzten 1.350 Euro macht das eine satte Ersparnis in Höhe von 505 Euro aus. Finden Sie nicht auch, das hat sich gelohnt? Durch kleine Maßnahmen können die Restwerte gesichert werden.
In Kooperation mit einem professionellen Dienstleister aus dem Bereich Smart-Repair ist die TF FUHRPARK CONSULTING in der Lage, Ihnen einen individuellen auf Ihre Bedürfnisse angepassten Prozess aufzuzeigen. Wir übernehmen neben Fuhrpark- und Schadenmanagement auch die Leasingrückgabe für Sie.
Transparenz für unsere Kunden ist für uns nicht nur ein Lippenbekenntnis.